Keine Arbeitnehmerüberlassung: wer Vertragspartner ist
Sunworker vermittelt nur: Den Vertrag über den Einsatz schließt dein Betrieb direkt mit der selbstständigen Fachkraft, die ihren Stundensatz selbst festlegt und jede Anfrage selbst annimmt oder ablehnt.
Wer was ist
- Dein Betrieb ist Auftraggeber und Vertragspartner der Fachkraft.
- Die Fachkraft ist selbstständig. Sie setzt ihren Stundensatz, ihre Zuschläge und ihre Storno-Staffel selbst und entscheidet über jede Anfrage einzeln.
- Sunworker vermittelt den Kontakt, prüft Nachweise und wickelt die Zahlung ab. Sunworker wird nicht Partei des Einsatzvertrags, verleiht niemanden und beschäftigt niemanden.
Warum diese Trennung wichtig ist
Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis ist verboten. Wird aus einzelnen Einsätzen faktisch ein Arbeitsverhältnis, trifft das zuerst deinen Betrieb: Nachzahlung der Sozialabgaben, Bußgeld nach dem AÜG und im Ernstfall ein Arbeitsverhältnis, das kraft Gesetzes als zustande gekommen gilt. Die Einordnung im Einzelfall trifft die Deutsche Rentenversicherung.
Merkmale, die du vermeidest
- feste Dienstpläne statt einzelner Anfragen
- Weisungen über die vereinbarte Leistung hinaus
- Eingliederung in deine Betriebsorganisation wie bei festen Kräften, etwa Urlaubsfreigaben
- Vorgaben zum Stundensatz
Dieselbe Fachkraft mehrmals zu buchen ist ausdrücklich erlaubt — jeder Einsatz wird einzeln angefragt und abgerechnet. Wer regelmäßig dieselbe Person für feste Schichten braucht, stellt sie an; dafür ist Sunworker nicht gedacht.
Bemerkt Sunworker Muster verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, werden die beteiligten Konten gesperrt und offene Beträge bis zur Klärung angehalten.
Auch beim Geld getrennt
Die Rechnung über den Einsatz geht im Namen der Fachkraft an deinen Betrieb — Sunworker ist nicht dein Vertragspartner für die Arbeit. Sunworker berechnet dir nur die Servicegebühr für die Vermittlung. Die Fachkraft versteuert ihre Einnahmen selbst.
Mehr dazu in den häufigen Fragen.
Vor dem ersten Einsatz einer Fachkraft könnt ihr gemeinsam eine Prognoseentscheidung beantragen (§ 7a Abs. 4a SGB IV): Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung stellt dann vorab verbindlich fest, ob die geplante Tätigkeit selbstständig ist. Voraussetzung ist ein schriftlicher Vertrag. Sunworker prüft und entscheidet dabei nichts.
Buchst du dieselbe Fachkraft an vielen Tagen im Monat, zeigt Sunworker euch beiden am Einsatz einen ruhigen Hinweis auf die Statusfeststellung. Das ist keine Sperre und keine Wertung, nur ein Anlass, den Status bei Bedarf klären zu lassen.
Kurz gesagt: Einzelne Einsätze, frei vereinbart und einzeln abgerechnet — dafür ist Sunworker gebaut.
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