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Versicherung Selbstständige Gastronomie: Bedarf, Kosten, Prioritäten

Versicherung Selbstständige Gastronomie 2026: Krankenversicherung, Krankentagegeld, Haftpflicht, BGN, BU, Rente und Arbeitslosenversicherung mit echten Zahlen.

Sunworker Redaktion 51 Min. Lesezeit

Koch sitzt nach der Schicht mit Unterlagen an einem Küchentisch und plant seine Absicherung
Foto: Peter Muniz / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich zwingend ist als Selbstständige oder Selbstständiger in Deutschland vor allem eines: eine Kranken- und Pflegeversicherung. Alles andere ist entweder an bestimmte Fälle geknüpft (Rentenversicherungspflicht bei nur einem Auftraggeber, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft) oder freiwillig. Freiwillig heißt aber nicht unwichtig.
  • Krankenversicherung 2026: In der gesetzlichen Kasse zahlst du als freiwillig Versicherte oder Versicherter auf deinen Gewinn ungefähr 17,5 % (Krankenversicherung inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag) plus 3,6 % Pflegeversicherung, mindestens aber auf eine Bemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat. Das ergibt einen Mindestbeitrag von rund 278 bis 286 Euro im Monat, je nach Kasse und Kinderlosenzuschlag. Die Obergrenze liegt bei rund 1.226 Euro.
  • Die größte Lücke ist der Krankheitsfall: Als Selbstständige bekommst du keine Lohnfortzahlung, und Krankengeld gibt es in der gesetzlichen Kasse nur mit Wahltarif. Ein Krankentagegeld gehört für die meisten, die vom laufenden Einsatz leben, in die Top 3.
  • Haftpflicht ist der günstigste Baustein mit dem größten Hebel: Schon ein Einstiegstarif kostet laut Vergleichsportalen nur wenige Euro im Monat (Richtwert: grob 60 bis 250 Euro im Jahr, je nach Umsatz und Bedingungen). Ein einziger Schaden an einem Kombidämpfer oder ein Gast mit Allergie kann dich sonst Jahre kosten.
  • Unfall, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge: Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGN startet 2026 bei 378,50 Euro im Jahr. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Köche wegen der Berufsgruppe teurer als für Büroberufe, aber wegen der geringen staatlichen Absicherung oft der wichtigste Baustein nach Krankheit und Haftpflicht. Für die Rente gibt es keine Pflicht für alle, aber eine Lücke für jeden.
  • Arbeitslosenversicherung auf Antrag (§ 28a SGB III) kostet 2026 monatlich 102,83 Euro, im ersten Jahr die Hälfte. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
  • Sunworker plant Partner für Versicherungen, bietet aktuell aber keine an. Dieser Artikel empfiehlt deshalb keine Anbieter, sondern erklärt, worauf du achtest.
Koch sitzt nach der Schicht mit Unterlagen an der Edelstahl-Arbeitsfläche einer Küche und rechnet
Foto: Vitaly Gariev / Unsplash

Warum Versicherungen in der Gastronomie ein eigenes Thema sind

Wer als Koch, Servicekraft oder Barkeeper aus einer Festanstellung in die Selbstständigkeit wechselt, verliert nicht nur den Arbeitgeber, sondern ein ganzes Paket, das bisher im Hintergrund lief. In einer Anstellung teilt sich der Arbeitgeber die Sozialbeiträge mit dir, er meldet dich bei der Berufsgenossenschaft an, er zahlt im Krankheitsfall sechs Wochen weiter, und seine Betriebshaftpflicht springt ein, wenn dir in der Küche ein Fehler unterläuft. Als Selbstständige trägst du all das selbst: die Beiträge vollständig, das Risiko sowieso.

Die Gastronomie hat dabei drei Besonderheiten, die dein Versicherungsprogramm prägen.

Erstens ist die Arbeit körperlich. Stehen, Heben, heiße Flächen, nasse Böden, Messer, lange Schichten. Das Risiko für Unfälle und für Verschleiß an Rücken, Knien und Handgelenken ist höher als in einem Büro. Versicherer stufen Köche in der Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb in eine höhere Risikogruppe ein, dazu gleich mehr.

Zweitens arbeitest du in fremden Betrieben. Wenn du als Mietkoch, Aushilfskellner oder Barkeeper für einzelne Einsätze gebucht wirst, stehst du in der Küche oder am Tresen eines anderen. Die Geräte, die Räume, die Waren und die Gäste gehören nicht dir. Genau hier entstehen die Schäden, die eine Haftpflicht abdecken soll, und genau hier gibt es in den Versicherungsbedingungen die meisten Ausschlüsse, die du vor Vertragsabschluss lesen musst.

Drittens schwankt das Einkommen. Sommer und Winter, Hochsaison und Flaute, Hochzeitswochenende und Nebensaison. Viele Versicherungen rechnen aber mit festen Monatsbeiträgen, die auch in schwachen Monaten fällig sind. Dein Versicherungsplan muss deshalb nicht nur vollständig sein, sondern auch bezahlbar bleiben, wenn ein Monat nur die Hälfte bringt.

Dieser Artikel führt dich durch alle relevanten Bausteine: was Pflicht ist, was du dringend brauchst, was sinnvoll ist und was warten kann. Er nennt aktuelle Zahlen für 2026 mit Quellen und rechnet Beispiele durch. Er ersetzt keine persönliche Beratung, denn Gesundheitszustand, Familienlage und Steuersituation beeinflussen die Entscheidungen. Er soll dir aber genug Wissen geben, damit du in einem Beratungsgespräch die richtigen Fragen stellst und erkennst, wann dir etwas verkauft wird, das du nicht brauchst.

Hinweis zur Neutralität: Sunworker verkauft und vermittelt aktuell keine Versicherungen. Partner für Versicherungen sind geplant, aber noch nicht verfügbar. Du findest im Artikel deshalb weder Anbieterempfehlungen noch Tariflisten. Wo Beispiele aus Vergleichsportalen stehen, sind sie als solche gekennzeichnet und dienen nur der Größenordnung.

Wer von diesem Artikel profitiert

Der Text richtet sich an alle, die als Fachkraft in der Gastronomie selbstständig arbeiten oder es vorhaben: Köche, Chefs de Partie, Sous-Chefs, Patissiers, Kellner, Servicekräfte, Barkeeper, Sommeliers, Hosts, Spülkräfte und Küchenhilfen. Viele kommen aus einer Anstellung, einige arbeiten nebenberuflich. Wie Gewerbeanmeldung, Finanzamt und erste Rechnung ablaufen, steht im Artikel Selbstständig als Koch, Kellner oder Barkeeper. Wie du Stundensatz und Rücklagen kalkulierst und welche Steuern auf dich zukommen, erklärt Stundensatz kalkulieren und Steuern. Und ob deine Tätigkeit überhaupt als selbstständig gilt, klärt Scheinselbstständigkeit aus Sicht der Fachkraft. Hier geht es ausschließlich um die Absicherung.

Die Rangliste: Pflicht, dringend, sinnvoll, optional

Bevor wir in die Details gehen, hilft eine Ordnung. Denn das größte Risiko am Anfang ist nicht, dass du zu wenig versicherst, sondern dass du Geld in die falschen Verträge steckst und für die wichtigen nichts übrig bleibt. Die folgende Rangliste ist eine redaktionelle Einordnung nach zwei Fragen: Wie existenzbedrohend wäre der Schaden? Und wie wahrscheinlich ist er in deinem Berufsalltag?

RangBausteinEinordnungRichtwert Kosten 2026Wann spätestens
1Kranken- und PflegeversicherungPflicht (Versicherungspflicht seit 2009)GKV ab ca. 278 Euro im Monat, bis ca. 1.226 EuroSofort, lückenlos ab Tag 1
2Haftpflicht (Betriebs-/Berufshaftpflicht)Dringend, faktisch Voraussetzung für EinsätzeEinstieg grob 5 bis 20 Euro im Monat (Richtwert)Vor dem ersten Einsatz
3Krankentagegeld bzw. Krankengeld-WahltarifDringend, wenn du vom laufenden Einsatz lebstIn der GKV etwa 1 bis 1,9 % des Gewinns; privat nach Alter und KarenzzeitIn den ersten Wochen
4BerufsunfähigkeitsversicherungDringend, aber abhängig von Gesundheit und BudgetGrob 50 bis über 130 Euro im Monat (Richtwert, siehe unten)Möglichst früh, solange du gesund bist
5AltersvorsorgeDringend auf Sicht; Form freiMindestens 112,16 Euro im Monat bei freiwilligen Rentenbeiträgen, nach oben offenVon Anfang an, auch klein
6Arbeitslosenversicherung auf AntragSinnvoll, aber mit harter Frist102,83 Euro im Monat, im ersten Jahr halbAntrag binnen 3 Monaten nach Start
7Unfallversicherung (BGN freiwillig oder privat)SinnvollBGN ab 378,50 Euro im JahrInnerhalb der ersten Monate
8Rechtsschutz (gewerblich)Optional bis sinnvollDreistelliger Jahresbetrag (Richtwert)Wenn die Umsätze stabil sind
9Inhalts-/Gerätever­sicherung, Ausfall, SonstigesOptionalJe nach AusstattungWenn du eigenes Equipment hast

Drei Anmerkungen zur Tabelle:

  1. Die Reihenfolge ist keine Kaufreihenfolge in Euro, sondern in Risiko. Die Haftpflicht steht auf Rang 2, weil sie billig und wirksam ist. Die Krankenversicherung steht auf Rang 1, weil du sie gar nicht abwählen darfst.
  2. Rang 6 hat die kürzeste Frist. Die Arbeitslosenversicherung auf Antrag ist kein Muss, aber wer die drei Monate verpasst, kommt später nicht mehr hinein. Darum findest du weiter unten einen Zeitplan mit allen Fristen.
  3. Die Einordnung kann sich verschieben. Wer kleine Kinder hat, braucht die Berufsunfähigkeit und ggf. eine Risikolebensversicherung früher. Wer nur nebenberuflich selbstständig ist und hauptberuflich angestellt, hat Krankenversicherung, Krankengeld und Rentenbeiträge zum großen Teil über das Hauptarbeitsverhältnis und kann andere Schwerpunkte setzen.

Was Pflicht wirklich bedeutet

Im Sprachgebrauch wird „Pflicht“ oft großzügig verwendet. Sauber getrennt sind es drei Ebenen:

  • Gesetzliche Pflicht für alle: Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und die daran hängende Pflegeversicherung.
  • Gesetzliche Pflicht in bestimmten Fällen: Rentenversicherungspflicht nach § 2 SGB VI, zum Beispiel für Selbstständige, die dauerhaft und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (mehr dazu im Abschnitt Altersvorsorge); Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft binnen einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 192 SGB VII, siehe Abschnitt Unfall).
  • Faktische Pflicht: Dinge, die nicht im Gesetz stehen, die dir aber in der Praxis niemand erlässt. Ein Veranstalter oder Hotel kann eine Haftpflichtversicherung als Bedingung für einen Einsatz verlangen, und nach einem Schaden ohne Versicherung haftest du mit deinem gesamten Vermögen.

Alles andere ist freiwillig. Freiwillig heißt: Du entscheidest, ob du das Risiko selbst trägst. Das kann bei Rechtsschutz vernünftig sein. Bei der Haftpflicht ist es fast nie vernünftig.

Barkeeper in einer Bar am Abend bei der Arbeit hinter dem Tresen
Foto: Olena Bohovyk / Unsplash

Krankenversicherung: Die einzige echte Pflicht

Seit 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Du bist also entweder gesetzlich oder privat krankenversichert. Die Frage, die sich für Selbstständige stellt, lautet deshalb nicht „ob“, sondern „wie“, und sie hat Folgen für viele Jahre. Dieser Abschnitt erklärt die gesetzliche Variante in der Praxis, der nächste vergleicht sie mit der privaten.

Wie du als Selbstständige oder Selbstständiger in die gesetzliche Kasse kommst

Wer vorher in einer Anstellung pflichtversichert war, bleibt meist in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn er in die Selbstständigkeit wechselt, und zwar als freiwilliges Mitglied. Wichtig ist der Zeitpunkt: Nach dem Ende der Pflichtversicherung musst du dich in der Regel innerhalb von drei Monaten um die freiwillige Weiterversicherung kümmern, wenn du nicht schon über eine andere Schiene (Familienversicherung, Arbeitslosengeld I, Hauptberuf) abgesichert bist. Die Krankenkasse meldet sich zwar oft von selbst, aber verlasse dich nicht darauf. Ohne lückenlosen Schutz drohen Beitragsnachforderungen.

Wenn du bisher familienversichert warst (etwa über einen Partner oder die Eltern), endet die Familienversicherung, sobald du hauptberuflich selbstständig bist oder dein Einkommen die Grenze für die Familienversicherung übersteigt. Diese Einkommensgrenze liegt im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich im Monat und wird jährlich angepasst; den aktuellen Wert nennt dir deine Kasse. Für Nebenberufliche ist entscheidend, ob die selbstständige Arbeit „hauptberuflich“ ist. Als Faustregel gilt: Wenn die Selbstständigkeit deine wirtschaftliche Existenzgrundlage bildet und mehr als etwa 20 Stunden pro Woche umfasst, betrachten die Kassen sie als hauptberuflich. Ob das bei dir so ist, entscheidet die Kasse im Einzelfall.

Der Beitrag 2026: Sätze und Grenzen

Die folgenden Werte gelten 2026 für freiwillig gesetzlich Versicherte (Quellen: Sozialversicherungsrechengrößen, Bundesgesundheitsministerium, Bundesregierung):

GrößeWert 2026
Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankengeld)14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 % (Kassen weichen ab)
Pflegeversicherung3,6 % (Kinderlose ab 23 Jahre zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr, also 4,2 %)
Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr)
Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte1.318,33 Euro im Monat
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr)
Versicherungspflichtgrenze (Angestellte)6.450 Euro im Monat (77.400 Euro im Jahr)
Bezugsgröße3.955 Euro im Monat
Beitragssatz Rentenversicherung18,6 %

Was bedeuten diese Zahlen für dich?

Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn, nicht nach deinem Umsatz. Gemeint ist das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Wer 4.000 Euro Umsatz im Monat hat, aber 1.000 Euro Betriebsausgaben (zum Beispiel Fahrten, Arbeitskleidung, Messer, Fortbildung), hat 3.000 Euro Gewinn und zahlt auf dieser Basis.

Die Mindestbemessungsgrundlage ist eine Untergrenze. Auch wenn dein Gewinn im Monat nur 800 Euro beträgt, rechnet die Kasse mit 1.318,33 Euro. Der Mindestbeitrag beträgt daher 2026:

  • Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch (14,6 % + 2,9 % = 17,5 %): 1.318,33 × 17,5 % = 230,71 Euro
  • Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch (14,0 % + 2,9 % = 16,9 %): 1.318,33 × 16,9 % = 222,80 Euro
  • Pflegeversicherung: 1.318,33 × 3,6 % = 47,46 Euro (mit Kinderlosenzuschlag 4,2 % = 55,37 Euro)

Zusammen ergibt sich ein Mindestbeitrag von etwa 270 bis 286 Euro pro Monat, je nachdem, ob Krankengeld enthalten ist und ob du den Kinderlosenzuschlag zahlst. Das Bundesgesundheitsministerium nennt für die Krankenversicherung allein 222,80 bis 230,71 Euro; ein Vergleichsportal rechnet mit insgesamt 278 bis 286 Euro inklusive Pflege. Beides passt zusammen.

Die Obergrenze schützt dich bei hohem Gewinn. Ab einem monatlichen Gewinn von 5.812,50 Euro steigt der Beitrag nicht weiter. Der Höchstbeitrag liegt bei 5.812,50 × 17,5 % = 1.017,19 Euro für die Krankenversicherung plus 5.812,50 × 3,6 % = 209,25 Euro für die Pflege, zusammen 1.226,44 Euro.

Einige Kassen haben einen höheren oder niedrigeren Zusatzbeitrag als den Durchschnitt. Eine große Kasse nennt für ihre Versicherten beispielsweise 3,2 %; andere liegen darunter. Ein Unterschied von 0,5 Prozentpunkten macht bei 3.000 Euro Gewinn 15 Euro im Monat aus. Die Mitgliedschaft ist nicht für immer: Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Vergleiche nicht nur den Beitrag, sondern auch Wahltarife für Krankengeld und den Service der Kasse.

Rechenbeispiel 1: Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung bei welchem Gewinn?

Nehmen wir an, du bist hauptberuflich selbstständig, kinderlos und versicherst dich gesetzlich mit einem Zusatzbeitrag von 2,9 %. Die Beiträge für verschiedene monatliche Durchschnittsgewinne:

Monatlicher GewinnBemessungsgrundlageKrankenversicherung (17,5 %)Pflege (3,6 %)Summe
1.000 Euro1.318,33 (Mindest)230,7147,46278,17
2.000 Euro2.000,00350,0072,00422,00
3.000 Euro3.000,00525,00108,00633,00
4.500 Euro4.500,00787,50162,00949,50
5.000 Euro5.000,00875,00180,001.055,00
7.000 Euro5.812,50 (Höchst)1.017,19209,251.226,44

Zwei Dinge fallen auf. Erstens zahlst du bei kleinem Gewinn einen sehr hohen Anteil: Bei 1.000 Euro Gewinn sind die 278,17 Euro fast 28 % des Einkommens, weil die Mindestbemessungsgrundlage greift. Zweitens ist der Anteil bei mittleren Gewinnen mit 21,1 % (17,5 % + 3,6 %) konstant. Wenn du als Kinderlose oder Kinderloser 4,2 % Pflege zahlst, sind es 21,7 %.

Wichtig: Dies ist der Beitrag, den du zahlst, ohne dass ein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Als Angestellter hättest du bei 3.000 Euro Bruttolohn etwa die Hälfte davon getragen. Dieser Unterschied ist einer der Gründe, warum dein Stundensatz höher sein muss als der Stundenlohn einer angestellten Kollegin. Wie du das einrechnest, steht im Stundensatz-Artikel.

Vorläufiger Beitrag und Steuerbescheid: die Nachzahlung, die keiner einplant

Eine Falle für Gründerinnen und Gründer ist die Art, wie die Kasse deinen Beitrag festsetzt. In der Praxis läuft es so, und die Kassen beschreiben es auf ihren Seiten ähnlich: Zu Beginn setzt die Kasse deinen Beitrag vorläufig fest, bei Gründern oft auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage oder auf Basis einer Schätzung, die du abgibst. Erst wenn der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Jahr vorliegt, wird der Beitrag endgültig berechnet, und zwar rückwirkend. Kam mehr Gewinn heraus als geschätzt, bekommst du eine Nachforderung. Kam weniger heraus, gibt es eine Erstattung.

Weil der Steuerbescheid häufig erst Monate nach Jahresende vorliegt, kann sich eine Nachzahlung über mehrere Monate aufstauen. Die folgende Rechnung macht das greifbar.

Rechenbeispiel 2: Die Nachzahlung im zweiten Jahr

Nehmen wir eine fiktive Kochin, die im ersten Jahr selbstständig arbeitet. Sie gibt der Kasse keine Schätzung ab, deshalb setzt die Kasse den Beitrag auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage fest: 278,17 Euro im Monat (der Einfachheit halber ohne Kinderlosenzuschlag gerechnet). Nach dem Jahr zeigt der Steuerbescheid einen Gewinn von 30.000 Euro, das sind 2.500 Euro im Monat.

  • Endgültiger Beitrag: 2.500 × 17,5 % = 437,50 Euro plus 2.500 × 3,6 % = 90,00 Euro, zusammen 527,50 Euro im Monat.
  • Differenz zum vorläufigen Beitrag: 527,50 − 278,17 = 249,33 Euro im Monat.
  • Nachforderung für zwölf Monate: 249,33 × 12 = rund 2.992 Euro.

Gleichzeitig steigt mit dem endgültigen Bescheid oft der Beitrag für die Folgemonate, weil er sich an der neuen Gewinnbasis orientiert. Hätte die Kochin von Anfang an monatlich gut 250 Euro zurückgelegt, wäre die Nachforderung kein Problem gewesen. Hat sie das nicht, sitzt sie mit einer Forderung von fast 3.000 Euro da, während der Steuerbescheid gleichzeitig auch die Einkommensteuer und Umsatzsteuer fällig stellt.

Was du tun kannst:

  1. Gib der Kasse eine realistische Gewinnschätzung ab und aktualisiere sie, wenn das Jahr anders läuft. Zu hoch geschätzt bedeutet unnötig hohe Beiträge; zu niedrig bedeutet Nachzahlung.
  2. Lege von Anfang an eine Rücklage an. Eine einfache Regel: Plane für Kranken- und Pflegeversicherung etwa 21 bis 22 % deines Gewinns ein.
  3. Hebe die Nachweise (Gewinnermittlung, Einkommensteuerbescheid) auf und reiche sie fristgerecht ein. Verpasste Fristen führen dazu, dass die Kasse auf Höchstbeiträge oder Schätzwerte zurückgreift.

Nebenberuflich selbstständig: Was für dich gilt

Wer hauptberuflich angestellt ist und nebenher als Koch oder Servicekraft Einsätze übernimmt, bleibt in der Regel über die Anstellung pflichtversichert. Auf Einkünfte aus der Nebentätigkeit fallen bei Pflichtversicherten grundsätzlich keine zusätzlichen Kassenbeiträge an. Anders ist es bei freiwillig Versicherten, die zusätzlich zu ihrem Arbeitsentgelt Einkünfte aus Selbstständigkeit haben: Hier können die Einkünfte in die Beitragsbemessung einfließen, und zwar insgesamt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Welche Regel für dich gilt, hängt von deinem Versicherungsstatus ab. Frag im Zweifel schriftlich bei der Kasse nach und hebe die Antwort auf.

Fällst du krank aus, bekommst du aus der Selbstständigkeit auch als Nebenberuflicher nichts; der Schutz über den Arbeitgeber gilt nur für die Anstellung. Je größer der Anteil des Nebenverdienstes an deinen Fixkosten, desto eher lohnt ein kleiner Krankentagegeld-Baustein.

Köchin in weißer Jacke prüft ihre Einsatzplanung auf dem Smartphone vor der Küche
Foto: Ali Aziz / Unsplash

GKV freiwillig oder PKV? Die Entscheidung für viele Jahre

Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist die teuerste Weichenstellung im Versicherungsleben einer Selbstständigen. Sie ist deshalb so heikel, weil sie sich schwer umkehren lässt. Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Kasse ist einfach, der Weg zurück nicht. Nach Angaben von Fachportalen ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ab einem Alter von etwa 55 Jahren in der Regel nicht mehr möglich, und davor nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn du wieder eine versicherungspflichtige Anstellung aufnimmst.

So funktioniert der Vergleich

Der Kern des Unterschieds: Die gesetzliche Kasse berechnet den Beitrag nach deinem Einkommen, die private nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Dein Einkommen spielt für den PKV-Beitrag keine Rolle.

KriteriumGKV (freiwillig)PKV
BeitragsgrundlageGewinn (mindestens 1.318,33 Euro, höchstens 5.812,50 Euro im Monat)Alter, Gesundheit, Tarif
Beitrag bei kleinem GewinnMindestbeitrag ca. 278 bis 286 Euro inkl. PflegeGleichbleibend, unabhängig vom Gewinn
Beitrag bei hohem GewinnBis ca. 1.226 Euro, dann DeckelGleichbleibend, unabhängig vom Gewinn
FamilieKinder und nicht erwerbstätige Ehepartner unter Bedingungen beitragsfrei mitversichertJede Person zahlt einen eigenen Beitrag
LeistungenGesetzlich festgelegter KatalogVertraglich festgelegt, je nach Tarif umfangreicher oder schmaler
Krankengeld/KrankentagegeldNur mit WahltarifGetrennt abzuschließen, Höhe und Karenzzeit frei wählbar
GesundheitsprüfungKeineJa; Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnung führen
BeitragsentwicklungFolgt dem Einkommen und den BeitragssätzenSteigt im Alter und durch Anpassungen; Altersrückstellungen dämpfen
RückkehrJederzeit möglich zu GKV-BedingungenAb ca. 55 Jahren in der Regel nicht mehr

Wie teuer ist die PKV für junge Selbstständige?

Ein Vergleichsportal nennt für einen mittleren Komfort-Tarif grobe Monatsbeiträge nach Eintrittsalter: unter 25 Jahren etwa 280 Euro, zwischen 25 und 30 etwa 370 Euro, zwischen 35 und 40 etwa 510 Euro, zwischen 45 und 50 etwa 700 Euro und zwischen 50 und 55 etwa 830 Euro. Das sind Richtwerte aus einer einzigen Quelle, keine Angebote; dein Beitrag hängt von Tarif, Vorerkrankungen und Selbstbehalt ab. Sie zeigen aber die Logik: Je älter beim Einstieg, desto teurer, und der Beitrag steigt im Alter weiter.

Dieselbe Quelle rechnet für einen 30-Jährigen mit 3.000 Euro Gewinn vor, dass die PKV mit etwa 430 Euro rund 200 Euro im Monat günstiger wäre als die GKV mit etwa 633 Euro. Bei niedrigerem Einkommen oder höherem Alter dreht sich das Bild, und die gesetzliche Kasse ist meist günstiger. Zur Einordnung: In dieser PKV-Zahl stecken in der Regel noch keine Kosten für ein Krankentagegeld und keine Familienmitglieder.

Die Gastronomie-Perspektive: Warum die GKV oft die bessere Wahl ist

Für den typischen Start in die Selbstständigkeit in der Gastronomie sprechen mehrere Gründe für die gesetzliche Kasse. Das sind redaktionelle Einschätzungen, keine Empfehlung im Einzelfall:

  1. Schwankendes Einkommen. Der GKV-Beitrag sinkt, wenn dein Gewinn sinkt (bis zum Mindestbeitrag). Der PKV-Beitrag bleibt gleich, auch in der Nebensaison und in einem schlechten Jahr.
  2. Offene Lebensplanung. Wenn du in zwei Jahren doch wieder in eine Festanstellung gehst, wechselst du als Pflichtversicherte problemlos zurück. Aus der PKV ist der Rückweg verbaut oder mühsam.
  3. Familie. Wer Kinder hat oder plant, profitiert von der beitragsfreien Familienversicherung.
  4. Gesundheit. Bei Vorerkrankungen (Rücken, Allergien, Psyche) kann die PKV Risikozuschläge verlangen oder ablehnen. Die GKV nimmt jeden.
  5. Berufsrisiko. In der Gastronomie ist das Risiko für Belastungen des Bewegungsapparats hoch; das schlägt sich zwar nicht im GKV-Beitrag nieder, wohl aber in den Gesundheitsfragen jeder privaten Versicherung.

Die PKV kann trotzdem sinnvoll sein, zum Beispiel für junge, gesunde, dauerhaft gut verdienende Alleinstehende ohne Familienplanung, die einen Tarif mit Leistungsgarantie finden. Wichtig ist, sie nicht allein wegen des niedrigeren Einstiegsbeitrags zu wählen, sondern den Beitrag im Alter mitzudenken und das Krankentagegeld mit einzukalkulieren.

Einen Schritt zurück: Hol dir nicht nur ein Angebot. Lass dich von einer unabhängigen Stelle beraten, zum Beispiel einer Verbraucherzentrale oder einem Versicherungsberater, der nach Honorar arbeitet und nicht nach Provision. Das kostet Geld, verhindert aber die teuerste Fehlentscheidung im gesamten Versicherungsleben. Vergleichsportale und Vermittler können bei der Suche helfen, verdienen aber in der Regel an der Vermittlung.

Steuer

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (im Umfang der Basisabsicherung) kannst du als Sonderausgaben absetzen, in der GKV wie in der PKV. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen, nicht aber deinen Gewinn und damit nicht die Bemessungsgrundlage der Kassenbeiträge. Die Details gehören in den Steuer-Artikel und zu deiner Steuerberatung.

Krankentagegeld: Die Lücke, die dich am schnellsten ruiniert

Stell dir vor, du schneidest dich in der Küche tief in die Hand, die Sehne ist betroffen, und du fällst sechs Wochen aus. Als Angestellter hättest du sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld von der Kasse. Als Selbstständiger gibt es nichts davon. Deine Miete, deine Kassenbeiträge, dein Auto und deine Raten laufen weiter. Die Einnahmen nicht.

Deshalb ist das Krankentagegeld (in der GKV „Krankengeld“) der Baustein, bei dem die meisten Fachleute ansetzen, wenn sie gefragt werden, was nach der Krankenversicherung und der Haftpflicht kommt.

Variante 1: Krankengeld in der gesetzlichen Kasse

Der Ausgangspunkt: Als freiwillig versicherter Selbstständiger zahlst du zunächst den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag. Dieser Tarif schließt den Anspruch auf Krankengeld aus. Wer Krankengeld möchte, muss einen Wahltarif abschließen oder den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % wählen, je nach Kasse. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt den ermäßigten Satz ausdrücklich als Satz für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.

Wie der Wahltarif typischerweise aussieht: Eine Übersicht eines Vergleichsportals zu mehreren Dutzend Kassen nennt als übliche Varianten Leistungsbeginn am 15., 22. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, eine Leistung von bis zu 70 % des Einkommens und Zusatzkosten von etwa 1,0 % bis 1,9 % des beitragspflichtigen Einkommens. Ein Beispiel dort: 1,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Eine große Kasse beschreibt es in ihren Informationen für Selbstständige so:

  • Krankengeld in der Standardvariante ab dem 43. Tag (nach sechs Wochen),
  • mit Wahltarif ab dem 15. Tag oder ab dem 22. Tag, je nach Tarif.

Die Höhe beträgt 70 % des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, höchstens aber 135,63 Euro pro Kalendertag (Stand 2026 laut einer Kasse), für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Erkrankung. Grundlage ist das Einkommen, das bisher für die Beitragsberechnung diente. Wer also seinen Beitrag auf Basis der Mindestbemessung von 1.318,33 Euro zahlt, bekommt auch nur 70 % davon, nicht 70 % des tatsächlichen Verdienstes. Hier schlägt das Schätzen der Einnahmen in zwei Richtungen zu: Schätzt du zu niedrig, sparst du Beitrag, hast aber im Krankheitsfall zu wenig Krankengeld.

Wichtige Punkte bei jedem Wahltarif:

  • Abschluss vor dem Krankheitsfall. Wer erst nach dem Beginn einer Erkrankung einen Wahltarif wählt, bekommt für diese Erkrankung nichts.
  • Wartefristen und Bindung. Viele Tarife haben eine Mindestbindung (häufig mehrere Jahre) und Wartezeiten nach Abschluss. Lies die Tarifbedingungen deiner Kasse.
  • Hauptberuflichkeit. Die Tarife richten sich an hauptberuflich Selbstständige. Nebenberufler haben in der Regel keinen Anspruch.
  • Tagessätze vs. tatsächlicher Bedarf. 70 % von 3.000 Euro Gewinn sind rund 70 Euro pro Tag (3.000 ÷ 30 = 100 Euro Tagesgewinn, davon 70 %). Wenn deine Fixkosten höher sind, reicht das nicht.

Variante 2: Privates Krankentagegeld

Das private Krankentagegeld ist ein eigener Vertrag, unabhängig von Kasse oder PKV. Du wählst zwei Dinge selbst:

  1. Die Karenzzeit, also die Wartezeit, bis die Versicherung zahlt. Üblich sind Tarife mit Leistungsbeginn am 15., 22., 43. oder 183. Tag. Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag.
  2. Die Höhe des Tagegelds. Bei privaten Tarifen lässt sich das Tagegeld an deinen Fixkosten ausrichten: Monatliche Ausgaben geteilt durch 30 ergeben eine grobe Zielgröße. Ausgezahlt wird nur, was du vorher als Einkommen nachweisen kannst; zu hohe Tagegelder werden vom Versicherer hinterfragt.

Was du beachten musst:

  • Gesundheitsprüfung. Bei den meisten Tarifen gibt es Gesundheitsfragen. Tarife ohne Prüfung gibt es, sie kosten deutlich mehr.
  • Wartezeit nach Abschluss. Viele Versicherer schließen Leistungen in den ersten Monaten aus, zum Beispiel in den ersten drei.
  • Mutterschaft. Viele Tarife zahlen bei Schwangerschaft und Mutterschutz nicht. Wenn das für dich relevant ist, frag gezielt.
  • Ende der Leistung. Privates Krankentagegeld endet in der Regel, wenn du berufsunfähig wirst oder Rente beziehst. Für die lange Krankheit ist dann die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig.

Rechenbeispiel 3: Was ein Ausfall kostet, mit und ohne Absicherung

Eine fiktive Sous-Chefin, selbstständig, kinderlos, hat einen durchschnittlichen Gewinn von 3.000 Euro im Monat (Tagesgewinn 100 Euro). Ein Bandscheibenvorfall legt sie für acht Wochen lahm (56 Kalendertage).

Ohne Absicherung:

  • Entgangener Gewinn: 56 × 100 Euro = 5.600 Euro.
  • Die Kassenbeiträge von 633 Euro im Monat laufen weiter, ebenso die Miete und andere Fixkosten.

Mit gesetzlichem Krankengeld ab dem 15. Tag (Wahltarif, 70 %):

  • Überbrückung der ersten 14 Tage selbst: 14 × 100 = 1.400 Euro Verlust.
  • Krankengeld ab Tag 15: 42 Tage × 70 Euro = 2.940 Euro.
  • Kosten des Tarifs: bei 1,25 % von 3.000 Euro sind es 37,50 Euro im Monat, also 450 Euro im Jahr.
  • Verbleibende Lücke: 5.600 − 2.940 = 2.660 Euro.

Mit gesetzlichem Krankengeld erst ab dem 43. Tag (ohne Wahltarif, Standard mit allgemeinem Satz): Die 56 Tage bringen nur für die Tage 43 bis 56, also 14 Tage × 70 Euro = 980 Euro Krankengeld; die Lücke wäre 4.620 Euro.

Die Zahlen sind vereinfacht (vom Krankengeld werden Sozialbeiträge abgezogen, die Berechnung variiert je nach Kasse), zeigen aber die Größenordnung: Ein Wahltarif mit Leistungsbeginn am 15. Tag spart bei einer längeren Erkrankung ein Vielfaches seiner Jahreskosten.

Betriebs- und Berufshaftpflicht: Dein günstigster Schutz mit dem größten Hebel

Die Haftpflichtversicherung ist die Versicherung, die du hoffentlich nie brauchst und ohne die du nicht arbeiten solltest. Sie springt ein, wenn du jemandem einen Schaden zufügst, für den du gesetzlich haftest, und sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Der Unterschied zur privaten Haftpflicht: Die private deckt Schäden im Alltag, nicht aber Schäden, die du im Rahmen deiner selbstständigen Arbeit verursachst. Arbeitest du als Selbstständiger, brauchst du eine gewerbliche Haftpflicht.

Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht?

Die Begriffe werden im Alltag vermischt. Die Faustregel:

  • Betriebshaftpflicht ist die Haftpflicht für Gewerbetreibende. Sie deckt Schäden, die durch den Betrieb entstehen, einschließlich der Schäden durch Erfüllungsgehilfen. Für Köche und Servicekräfte mit Gewerbeanmeldung wird sie meist so genannt.
  • Berufshaftpflicht ist der Begriff für Freiberufler und Berufe mit Beratungsanteil (etwa Architekten oder Steuerberater). Er taucht im Zusammenhang mit der Gastronomie oft auf, wenn gemeint ist, dass du für berufliche Fehler einstehst. Für einen selbstständigen Koch ist das in der Praxis meist dasselbe Produkt wie die Betriebshaftpflicht.

Wichtig ist nicht der Name, sondern der Inhalt. Verlang im Angebot, dass deine konkrete Tätigkeit (zum Beispiel „Mietkoch in fremden Küchen und bei Veranstaltungen“) ausdrücklich versichert ist.

Was die Haftpflicht typischerweise abdeckt

Nach den Angaben von Vergleichsportalen umfasst eine Betriebshaftpflicht in der Regel:

  • Personenschäden: Ein Gast erkrankt nach dem Essen, das du zubereitet hast, oder stürzt über deinen Kochwagen. Ein Anbieter nennt als Beispiel eine Lebensmittelvergiftung, die eindeutig auf ein Gericht zurückzuführen ist, mit einer Schadenshöhe von 160.000 Euro (ein illustratives Beispiel, keine Statistik).
  • Sachschäden: Du beschädigst Eigentum Dritter, zum Beispiel Tische, Geschirr oder Kleidung eines Gastes. Ein Anbieter nennt als Beispiel Schäden an Möbeln bei einem Catering-Einsatz mit 4.500 Euro Reparaturkosten.
  • Vermögensfolgeschäden: Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen (etwa Verdienstausfall des verletzten Gastes).
  • Abwehr unberechtigter Forderungen und die Übernahme der Gerichts- und Gutachterkosten.

Nicht gedeckt sind Vorsatz, Schäden an deinem eigenen Betriebsvermögen und in der Regel reine Vermögensschäden ohne vorangegangenen Personen- oder Sachschaden, etwa ein verpasster Termin oder vertraglich nicht eingehaltene Leistungen.

Was in fremden Küchen besonders zählt

Die Standardbeispiele stammen aus Restaurants mit eigener Küche. Du arbeitest aber oft in der Küche anderer. Dort entstehen die typischen Streitpunkte. Die folgenden Punkte sind keine Tarifliste, sondern Fragen, die du einem Versicherer oder Berater stellen solltest, bevor du unterschreibst:

SituationWas schiefgehen kannWas du im Vertrag prüfst
Du bedienst das Kombidämpfer oder die Fritteuse des Betriebs falschGerät beschädigt oder durchgebranntSind Schäden an geliehenen, gemieteten oder zur Benutzung überlassenen Sachen mitversichert? Oft sind sie ohne Zusatz ausgeschlossen.
Du arbeitest an Sachen des Kunden (Bearbeitung von Geräten oder Material)Bearbeitungs- und ObhutsschädenSind Tätigkeitsschäden oder Obhutsschäden eingeschlossen, und bis zu welcher Summe?
Du bekommst einen Schlüssel oder Zugangschip zur KücheSchlüssel geht verloren, Schloss muss getauscht werdenSchlüsselverlust als Zusatzbaustein, oft mit Summenbegrenzung; klär, ob nur Sicherheitsschlösser gedeckt sind.
Ein Gast hat eine Allergie, die auf deine Arbeit zurückgehtPersonenschaden, eventuell KrankenhausIst die Produkthaftung oder die Haftung für zubereitete Speisen eingeschlossen? Wie wird bei fehlender Allergenkennzeichnung entschieden?
Du lieferst selbst, zum Beispiel CateringVerkehrs- und LieferschädenSind mobiler Einsatz und Transport eingeschlossen?
Du brichst einen Gast-Teller, Glas oder VaseKleine SachschädenSelbstbeteiligung: bei kleinen Schäden oft höher als der Schaden
Ein Mitarbeiter des Betriebs verletzt sich durch dichPersonenschaden an einem KollegenEigene Regelungen: Häufig haftet bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft; Rückgriffe sind möglich. Frag, wie der Versicherer das einordnet.

Vor allem der erste Punkt überrascht viele: In den Standardbedingungen sind Schäden an Sachen, die du gemietet, geliehen oder in Obhut hast, häufig ausgeschlossen. Genau so ein Gerät nutzt du aber in fremden Küchen den ganzen Tag. Es gibt Tarife mit Einschluss von Mietsachschäden und Schäden an überlassenen Sachen, meist gegen Aufpreis und mit einer Summenbegrenzung. Lass dir das Wort „überlassene Sachen“ oder „Leihsachen“ ausdrücklich im Angebot zeigen.

Allergene: Das Risiko, das niemand gern bespricht

Die 14 Hauptallergene sind in Deutschland kennzeichnungspflichtig, wenn du Speisen an Gäste abgibst. Für dich als Mietkoch gilt: Die Verantwortung für die Kennzeichnung und die Allergenliste liegt im Regelfall beim Betrieb, in dem du arbeitest; du bist aber verantwortlich für das, was du zubereitest und für die Angaben, die du machst. Ein Fehler (vergessene Erdnuss im Dressing, falsche Information an den Service) kann zu einem Personenschaden führen.

Für die Versicherung heißt das:

  • Prüfe, ob Produkthaftung und zubereitete Speisen im Vertrag stehen und wie eine Haftpflicht mit Allergie-Schäden umgeht. Manche Bedingungen schließen bestimmte Gesundheitsschäden aus oder beschränken sie.
  • Dokumentiere dein Vorgehen (Rezeptur, Absprache mit dem Betrieb, schriftliche Hinweise). Das hilft im Schadenfall, unabhängig von der Versicherung.
  • Kläre im Einsatzvertrag, wer die Allergeninformation liefert.

Ein ausführlicher Beitrag zur Haftung im Einsatz steht im Artikel Mietkoch buchen (aus Sicht des Betriebs) und im Artikel Freelancer rechtssicher einsetzen.

Was kostet das?

Die Preise sind stark vom Umsatz, von der Tätigkeit, vom Standort und vom Leistungsumfang abhängig. Zwei Orientierungspunkte aus Vergleichsportalen:

  • Ein Vergleichsportal nennt für Einzelunternehmer mit 50.000 Euro Jahresumsatz Beiträge ab 4,88 Euro pro Monat bei einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Ein anderes Portal nennt für ein Restaurant mit 500.000 Euro Jahresumsatz etwa 9,92 Euro pro Monat bei jährlicher Zahlung und empfiehlt Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro, besser 10 Millionen.

Das sind Einstiegspreise für das Grundgerüst. Sobald du Zusatzbausteine wie Mietsachschäden, Schlüssel und Tätigkeitsschäden hinzunimmst, steigen die Kosten. Als redaktionelle Richtwert-Spanne für einen Einzelkoch mit mobilen Einsätzen und üblichen Zusätzen sind grob 60 bis 250 Euro im Jahr realistisch; das ist eine Schätzung, kein Angebot. Wenn dein Angebot erheblich über 400 Euro im Jahr liegt, prüfe, ob du für Leistungen zahlst, die du nicht brauchst.

Woran du ein gutes Angebot erkennst:

  • Die Tätigkeit steht wörtlich drin (Kochen, Service, Bar, Catering, mobiler Einsatz).
  • Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3, besser 5 Millionen Euro pauschal.
  • Selbstbeteiligung ist klar und niedrig.
  • Mietsachschäden und Schäden an überlassenen Sachen sind eingeschlossen, mit einer Summe, die zum Wert der Küchengeräte passt.
  • Schlüsselverlust ist optional mitversichert.
  • Nachhaftung und Vorsorge: Was passiert, wenn du den Vertrag kündigst? Wie lange sind Schäden aus der Vertragszeit noch gedeckt?
  • Mindestlaufzeit: eine Jahreslaufzeit ist üblich; achte auf Kündigungsfristen.
Kellnerin trägt Teller in einem Saal bei einer Veranstaltung, im Hintergrund gedeckte Tische
Foto: Samuel Lopez Cruz / Unsplash

Unfallversicherung: BGN-Unternehmerversicherung oder privat?

Für Angestellte ist die gesetzliche Unfallversicherung selbstverständlich: Der Arbeitgeber meldet sie bei der Berufsgenossenschaft an und zahlt allein den Beitrag. Für Gastronomiebetriebe ist die zuständige Berufsgenossenschaft meist die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe). Für dich als Selbstständige gilt eine andere Logik.

Anmelden musst du dich trotzdem, versichert bist du damit aber nicht automatisch

Nach § 192 SGB VII muss jedes neu gegründete Unternehmen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Das betonen mehrere Gründungsportale und Industrie- und Handelskammern. Wer die Anmeldung versäumt, riskiert Nachforderungen für die gesamte Zeit seit Gründung. Für jedes Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig.

Ob du als Solo-Selbstständige ohne Beschäftigte pflichtversichert bist, hängt von der Berufsgenossenschaft und ihrer Satzung ab. Laut einem Gründungsportal sind die meisten Selbstständigen ohne Angestellte nicht automatisch pflichtversichert; bestimmte Berufsgruppen sind es. Die IHK Darmstadt schreibt entsprechend, dass Solo-Unternehmer und Freiberufler ohne Mitarbeiter in der Regel nicht zur gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet sind, sich aber freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern können.

Was das für dich heißt:

  1. Klär die Zuständigkeit. Welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, hängt von deiner Tätigkeit ab. Ein Koch, der für Gastronomiebetriebe arbeitet, liegt nahe an der BGN; bei Sonderformen wie Personaldienstleistung oder reiner Vermittlung kann eine andere Zuständigkeit gelten. Die IHK verweist auf die BG-Infoline (0800 6050404), die die Zuständigkeit klärt. Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
  2. Melde dich innerhalb der ersten Woche, auch wenn du nicht pflichtversichert bist. Die Berufsgenossenschaft prüft dann, ob eine Mitgliedschaft entsteht und ob es eine Beitragspflicht gibt. Für BGN-Mitglieder nennt die BGN einen Mindestbeitrag von 50 Euro im Jahr.
  3. Entscheide dann über die freiwillige Versicherung.

Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGN

Die BGN bietet Unternehmern, ihren mitarbeitenden Ehepartnern und mithelfenden Familienangehörigen eine freiwillige Versicherung an. Die wichtigsten Daten (Stand 2026 laut BGN):

MerkmalAngabe
Versicherungssummewählbar zwischen 37.968 Euro (Minimum) und 94.920 Euro (Maximum)
Jahresbeitrag Gastgewerbe (Gefahrklasse 2,94)bei Minimum 378,50 Euro, bei Maximum 946,26 Euro
Verletztengeld ab Tag 1bei Minimum 84,37 Euro pro Tag, bei Maximum 210,93 Euro pro Tag
Versicherte EreignisseArbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten
Kündigungjederzeit schriftlich oder elektronisch, wirksam zum Monatsende
Schutzbeginnwenn die BGN den Antrag bestätigt hat

Die Beitragsformel lautet Versicherungssumme × (Gefahrklasse × Beitragsfuß) ÷ 100, dazu kommt ein Anteil für die Lastenverteilung. Bei der Mindestsumme setzt sich der Beitrag von 378,50 Euro laut BGN aus 358,30 Euro Hauptumlage und 20,20 Euro Lastenverteilung zusammen. Zwischenwerte (zum Beispiel 50.400, 60.000 oder 78.000 Euro) sind möglich; der Beitragsrechner der BGN nennt dir den genauen Betrag.

Was die Versicherungssumme bedeutet: Sie bestimmt Beitrag und Geldleistungen, etwa das Verletztengeld (1/450 der Versicherungssumme pro Tag) und die Höhe einer Verletztenrente. Die Sachleistungen (Heilbehandlung, Reha, Pflege) sind dagegen unabhängig von der Summe. Die BGN betont, dass im Unterschied zu privaten Versicherungen die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf die Versicherungssumme begrenzt sind.

Rechenbeispiel 4: Was der BGN-Schutz im Ernstfall bringt

Eine fiktive Barkeeperin wählt die Mindestversicherungssumme von 37.968 Euro.

  • Beitrag: 378,50 Euro im Jahr, also 378,50 ÷ 12 = 31,54 Euro im Monat.
  • Bei einem Arbeitsunfall (Sturz im nassen Lager, Schnittverletzung) und 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit (42 Kalendertage) zahlt die BGN Verletztengeld ab dem ersten Tag: 42 × 84,37 = 3.543,54 Euro.
  • Ohne Versicherung gäbe es keine Verdienstausfall-Leistung; die Heilbehandlung läuft dann über die Krankenkasse.
  • Bei einer dauerhaften Erwerbsminderung durch den Unfall käme eine Rente hinzu: Die BGN nennt eine monatliche Vollrente von zwei Dritteln der Summe geteilt durch zwölf. Bei der Mindestsumme wären das 37.968 × 2/3 ÷ 12 = rund 2.109 Euro im Monat (Vollrente; bei teilweiser Erwerbsminderung entsprechend weniger).

Mit der Maximalsumme von 94.920 Euro kostet der Schutz 946,26 Euro im Jahr, also 78,86 Euro im Monat, und das Verletztengeld steigt auf 210,93 Euro pro Tag.

Ein Vorbehalt: Die BG-Versicherung greift bei Unfällen, die mit deiner unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen (einschließlich Wegen dorthin) und bei Berufskrankheiten. Freizeitunfälle, der Skiunfall am Sonntag oder der Haushaltsunfall sind nicht versichert.

Private Unfallversicherung: anderer Zweck, andere Logik

Die private Unfallversicherung gilt meist 24 Stunden am Tag, auch in der Freizeit. Sie zahlt typischerweise eine Kapitalleistung nach dem Grad der dauerhaften Invalidität, oft mit einer Progression (bei schweren Schäden steigt die Auszahlung überproportional). Zusätzliche Bausteine wie Unfallrente, Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten sind möglich.

AspektBGN freiwilligPrivate Unfallversicherung
Geschützte UnfälleBeruf, Wege zur Arbeit, BerufskrankheitenBeruf und Freizeit
VerdienstausfallVerletztengeld ab Tag 1Nur mit Tagegeld-Baustein
Leistung bei InvaliditätRente, unabhängig von der Summe für SachleistungenMeist Kapital nach Invaliditätsgrad, optional Rente
BerufskrankheitMitversichertMeist nicht gedeckt
GesundheitsfragenKeineJa
BeitragGastgewerbe ab 378,50 Euro im JahrJe nach Summe und Tarif (Richtwert: zwei- bis niedrig dreistellig pro Jahr)

Die Preise der privaten Unfallversicherung variieren stark; eine belastbare Zahl aus einer geprüften Quelle habe ich nicht, deshalb nur die Größenordnung. Wichtig: Die private Unfallversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt nur, wenn die Invalidität durch einen Unfall entstand, und die Mehrheit der Fälle von dauerhafter Berufsunfähigkeit hat andere Ursachen (Krankheit, Verschleiß, Psyche).

Was sinnvoll ist

Für viele Gastro-Selbstständige ist die BGN der bessere Einstieg, weil sie Verdienstausfall ab Tag 1 und Berufskrankheiten abdeckt; eine private Unfallversicherung kommt dazu, wenn du auch Freizeitrisiken absichern willst. Ist das Budget eng, steht der Unfallschutz hinter Krankentagegeld, Haftpflicht und Berufsunfähigkeit. Die BGN kannst du jederzeit zum Monatsende kündigen.

Edelstahl-Arbeitsfläche in einer Großküche mit Messerblock, Schneidebrettern und Schutzhandschuhen
Foto: Andy Sartori / Unsplash

Berufsunfähigkeit: Das große Risiko hinter den Knien und Schultern

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben kannst. Sie ist der wichtigste Schutz gegen das Szenario, das ein Berufsleben beendet, und zugleich einer der teuersten Bausteine. Hier lohnt ein nüchterner Blick.

Warum gerade in der Gastronomie?

Gastronomische Berufe gelten in der Versicherungswirtschaft als körperlich fordernd und stressreich. Ein Fachportal beschreibt die Arbeit von Köchen als körperlich anspruchsvoll, stressig und mit gesundheitlichen Risiken verbunden: Schichtarbeit, Hitze, Messer und Verbrennungen, Stehbelastung, Zeitdruck. Ein anderes Portal ordnet Köche in eine hohe Berufsgruppe ein („Gruppe 4 oder D“) und nennt als Gründe hohe körperliche Anforderungen, Unfallgefahr und Belastungen. Für dich bedeutet das: Die Beiträge liegen höher als bei Büroberufen, und bei Vorerkrankungen am Rücken oder an den Gelenken sind Risikozuschläge oder Ausschlüsse möglich.

Auch psychische Erkrankungen spielen eine große Rolle. Laut einer Auswertung von Daten der Deutschen Rentenversicherung entfielen 2023 rund 41,8 % der neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen (etwa 68.700 Fälle). Das ist keine Gastronomie-Statistik, sondern ein Gesamtbild, zeigt aber, dass die Ursachen nicht auf Unfälle oder körperlichen Verschleiß beschränkt sind.

Was der Staat zahlt, und warum das nicht reicht

Wer nicht mehr arbeiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sie setzt aber voraus, dass du bestimmte Wartezeiten und Pflichtbeitragszeiten erfüllst (in der Regel fünf Jahre Wartezeit und Pflichtbeiträge in drei der letzten fünf Jahre; Einzelheiten klärt die Rentenversicherung), und sie bemisst sich an deinen eingezahlten Beiträgen. Ein Fachportal beziffert die Leistung grob auf etwa ein Viertel des bisherigen Nettoeinkommens. Wer als Selbstständiger keine oder nur niedrige Pflichtbeiträge gezahlt hat, hat möglicherweise gar keinen Anspruch. Und: Die gesetzliche Rente fragt nicht, ob du deinen alten Beruf noch ausüben kannst, sondern ob du überhaupt noch einen Beruf ausüben kannst. Eine Köchin mit kaputtem Rücken kann vielleicht noch drei Stunden am Tag im Büro arbeiten und erhält dann keine volle Erwerbsminderungsrente.

Die private BU zahlt dagegen, wenn du deinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst, so die übliche Vertragsbedingung, und zwar unabhängig davon, ob du irgendetwas anderes arbeiten könntest, sofern dein Vertrag keine konkrete Verweisung auf andere Tätigkeiten enthält. Genau diese abstrakte Verweisung solltest du ausschließen lassen.

Was die BU kostet

Die Beiträge hängen von Alter, Beruf, Gesundheit, Rentenhöhe und Laufzeit ab. Zwei Beispiele aus veröffentlichten Quellen, als Größenordnung zu lesen:

  • Ein Portal nennt für Köche folgende Beispiele: 30 Jahre, 1.500 Euro BU-Rente bis 67: etwa 50 Euro im Monat; 40 Jahre, 2.000 Euro: etwa 70 Euro; 50 Jahre, 2.500 Euro: etwa 100 Euro.
  • Ein großer Versicherer nennt als Spanne für eine Rente von 1.500 Euro bei einem 30-Jährigen: Mathematiker etwa 43 Euro im Monat, Elektrotechniker etwa 72 Euro, Dachdecker etwa 268 Euro. Das zeigt, wie stark der Beruf den Preis bestimmt. Köche liegen irgendwo zwischen diesen Extremen; eine Zahl für Köche nennt dieser Versicherer nicht.

Wegen der Unterschiede zwischen den Quellen nenne ich für die Planung eine Spanne: für einen 30-jährigen Koch mit 1.500 Euro BU-Rente grob 50 bis über 130 Euro im Monat. Der untere Wert ist eine Portalangabe, der obere berücksichtigt strengere Einstufungen und Selbstständigen-Bedingungen einzelner Versicherer; beides ist kein Angebot. Ein verbindliches Angebot hängt davon ab, dass du Gesundheitsfragen beantwortest.

Worauf du achten musst

  1. Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Verschweigst du etwas, kann der Versicherer im Leistungsfall zurücktreten. Das ist der häufigste Grund für Streit.
  2. Anonyme Risikovoranfrage. Bevor du einen Antrag stellst, kannst du über einen Berater anonym bei mehreren Versicherern anfragen, ob und zu welchen Bedingungen sie dich annehmen. Das verhindert, dass eine Ablehnung in deiner Akte landet.
  3. Früh abschließen. Das Eintrittsalter ist der stärkste Preistreiber, und jede neue Diagnose macht später den Abschluss schwerer. Ein Fachportal rät, möglichst früh zu beginnen, zum Beispiel schon in der Ausbildung oder direkt nach dem Start in den Beruf. Wenn du schon länger im Beruf bist, ist der beste Zeitpunkt trotzdem jetzt, nicht später.
  4. Startertarife. Manche Tarife sind am Anfang günstiger und steigen später. Rechne die Kosten auf der Gesamtlaufzeit.
  5. Infektionsklausel. Für Köche besonders relevant: Wenn dir ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz auferlegt wird, sollte die BU leisten. Frag gezielt danach.
  6. Verzicht auf abstrakte Verweisung und Nachversicherungsgarantie (Erhöhung bei Heirat, Geburt oder Gründung ohne neue Gesundheitsprüfung).
  7. Rentenhöhe. Als Orientierung empfehlen Quellen 60 bis 80 % des Nettoeinkommens bzw. etwa 70 % des Bruttoeinkommens. Bei einem Nettogewinn von 2.500 Euro wären das 1.500 bis 2.000 Euro.
  8. Endalter. Die Rente soll bis zum Rentenbeginn laufen, also bis 67 oder zum Ende der Regelaltersgrenze.

Altersvorsorge: Wenn niemand für dich einzahlt

Als Angestellte zahlen du und dein Arbeitgeber je die Hälfte von 18,6 % deines Bruttolohns in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Als Selbstständige zahlst du vorerst nichts, außer du gehörst zu einer Gruppe mit Pflicht. Das fühlt sich zunächst wie ein Gewinn an und ist mittelfristig die größte Versorgungslücke.

Wann du rentenversicherungspflichtig bist

Nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI sind Selbstständige pflichtversichert, die keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert dazu: Mehrere Minijobber zählen zusammen als ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, wenn ihr Entgelt regelmäßig 603 Euro im Monat übersteigt (Stand 1. Januar 2026).

Für Gastro-Fachkräfte ist das aus zwei Gründen relevant:

  1. Wenn du faktisch nur für einen Betrieb arbeitest, bist du rentenversicherungspflichtig und zahlst den vollen Beitrag selbst (18,6 %). Zudem ist das ein Indiz für Scheinselbstständigkeit, das die Statusfrage berührt. Den Zusammenhang erklärt der Artikel Scheinselbstständigkeit aus Sicht der Fachkraft.
  2. Existenzgründer können eine Befreiung auf Antrag für bis zu drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme der Selbstständigkeit erhalten (§ 6 Abs. 1a SGB VI). Die Befreiung muss beantragt werden, und der Antrag hat Fristen. Die Rentenversicherung nennt außerdem eine Altersgrenze (ab 58 Jahren, bei Erstpflicht) und weitere Sonderfälle. Hole dir Auskunft direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor du die Frist versäumst.

Wer mehrere Auftraggeber hat, ist in der Regel nicht nach dieser Vorschrift pflichtversichert. Das gilt auch, wenn du über eine Plattform arbeitest und unterschiedliche Betriebe buchen dich. Aber: Wie der Artikel zur Scheinselbstständigkeit ausführt, garantiert auch eine Vielzahl von Auftraggebern keine Sicherheit. Es kommt auf die tatsächlichen Umstände an.

Planungen der Bundesregierung

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (2025) formuliert: Man wolle „alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“; andere Formen der Altersvorsorge sollen möglich bleiben, was einen Opt-out nahelegt. Stand Mitte 2026 berichtet ein Fachportal, dass ein verabschiedetes Gesetz noch nicht vorliegt und der parlamentarische Prozess nicht abgeschlossen ist. Die Details (Beitragshöhe, Start, Ausnahmen) sind offen. Plane deshalb nicht auf Basis von Gerüchten, sondern sorge unabhängig davon vor.

Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung

Auch ohne Pflicht kannst du freiwillig einzahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere wenn du nicht versicherungspflichtig bist). Die Eckdaten 2026:

GrößeWert 2026
Beitragssatz18,6 %
Mindestbeitrag freiwillig112,16 Euro im Monat
Höchstbeitrag1.571,70 Euro im Monat (18,6 % der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro)
Regelbeitrag für Pflichtversicherte Selbstständige735,63 Euro im Monat (18,6 % der Bezugsgröße 3.955 Euro)
Einkommensgerechter Beitrag18,6 % des tatsächlichen Gewinns, sofern du das nachweist
Zahlungsfrist freiwillige Beiträgebis 31. März des Folgejahres

Der Regelbeitrag von 735,63 Euro im Monat ist der Beitrag, den Pflichtversicherte Selbstständige zunächst zahlen, unabhängig vom Gewinn. Wer weniger verdient, kann auf Antrag den einkommensgerechten Beitrag zahlen, also 18,6 % des tatsächlichen Gewinns; das erfordert den Nachweis über den Steuerbescheid. Bei einem Gewinn von 2.000 Euro im Monat wären das 372 Euro.

Freiwillige Beiträge sind flexibel: Du kannst die Höhe jederzeit ändern, Monate aussetzen und nachzahlen (innerhalb der Frist). Die Rentenversicherung bietet damit eine kalkulierbare Basisrente mit Absicherung bei Erwerbsminderung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob freiwillige Beiträge für die Erwerbsminderungsrente zählen (die „drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf“ sind eine Voraussetzung), klär vorab bei der Rentenversicherung. Ein Hinweis zum Einstieg: Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre; wer zu wenig eingezahlt hat, hat im Alter unter Umständen nur Anspruch auf Grundsicherung.

Basisrente (Rürup), ETF-Sparplan und Co.: neutral eingeordnet

Die gesetzliche Rente ist nicht die einzige Möglichkeit. Keine der folgenden Formen ist „die beste“; sie haben unterschiedliche Eigenschaften:

FormKernmerkmaleStärkenSchwächen
Gesetzliche Rentenversicherung (freiwillig oder pflichtig)Umlageverfahren, Rentenanspruch, Erwerbsminderungsschutz bei erfüllten VoraussetzungenPlanbar, flexible Beiträge, teilweise Schutz bei ErwerbsminderungRendite abhängig von Gesetzgebung, Wartezeiten
Basisrente (Rürup)Staatlich zertifiziert, lebenslange Rente, Beiträge als Sonderausgaben absetzbar (bis 30.826 Euro für Alleinstehende 2026)Steuervorteil bei hohem Einkommen, Pfändungs- und InsolvenzschutzKapital nicht vererbbar (ohne Zusatz), nicht beleihbar, keine Kapitalauszahlung, Rente nachgelagert besteuert (für Rentenbeginn 2026 sind 84 % steuerpflichtig)
ETF-Sparplan (Depot)Breit gestreute Fonds, flexibelHohe Flexibilität, jederzeit verfügbar, RenditechancenKursschwankungen, kein Garantieschutz, Steuer auf Erträge, keine Absicherung gegen Langlebigkeit
Private RentenversicherungVertrag mit Versicherer, Kapital oder RenteGarantien möglich, RentenoptionKosten, Bindung, teils niedrige Renditen
ImmobilieMietersparnis oder MieteinnahmenSachwertKlumpenrisiko, hoher Kapitalbedarf, Aufwand

Die Zahlen zur Basisrente stammen von einem Steuer-Portal; die Höhe des absetzbaren Höchstbetrags und der steuerpflichtige Anteil ändern sich regelmäßig und sollten mit deiner Steuerberatung abgeglichen werden.

Redaktionelle Einordnung: Eine Mischung aus Basisabsicherung (gesetzliche Rente oder Basisrente) und flexiblen Sparformen (ETF-Sparplan) ist für viele Selbstständige eine Überlegung wert. Aber: Wer nur ein Produkt vorgeschlagen bekommt, sollte nachfragen, nach welcher Logik es gewählt wurde. Vorsicht bei Angeboten mit hohen Abschlusskosten und langen Bindungen, die dir mit dem Hinweis auf „Steuerersparnis“ verkauft werden, wenn dein Gewinn so niedrig ist, dass die Steuerersparnis gering ausfällt. Ein Steuervorteil entsteht nur, wenn du Einkommensteuer zahlst.

Arbeitslosenversicherung auf Antrag: Die Absicherung mit der kürzesten Frist

Selbstständige zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und haben im Regelfall keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Es gibt aber eine Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern: das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a SGB III. Es ist keine „freiwillige“ Versicherung im Sinne von beliebig kündbar, sondern eine Pflichtversicherung, in die du dich per Antrag begibst.

Voraussetzungen und Fristen

Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gilt:

  • Arbeitsumfang: Du arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig. Gelegentliches Unterschreiten, bis zu drei zusammenhängende Wochen, ist unschädlich.
  • Vorversicherungszeit: Du warst innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig (etwa als Angestellter), oder du hast unmittelbar vorher Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung bezogen.
  • Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Die Bundesagentur bezeichnet das als Ausschlussfrist, die sich nicht wiederherstellen lässt. Wer die Frist verpasst, bleibt draußen.

Ein Stolperstein für die Gastronomie: Viele Gastro-Fachkräfte haben vor der Selbstständigkeit in Minijobs oder kurzfristigen Beschäftigungen gearbeitet. Minijobs sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und zählen nicht als Versicherungszeit. Hast du nur in einem Minijob (2026: bis 603 Euro im Monat) gearbeitet, erfüllst du die Vorversicherungszeit vermutlich nicht. Prüfe deine Versicherungszeiten bei der Agentur für Arbeit, bevor du planst.

Kosten 2026

Der Beitrag ist pauschal und unabhängig von deinem Gewinn:

  • Beitragssatz 2,6 % der Bezugsgröße von 3.955 Euro = 102,83 Euro pro Monat.
  • In der Startphase, also im Jahr der Aufnahme, zahlst du die Hälfte: 51,42 Euro pro Monat. Nach dem Gesetzestext gilt die Ermäßigung nach meinem Kenntnisstand für das Kalenderjahr der Aufnahme und das folgende; die Quellen nennen teils nur das erste Jahr. Frag bei der Agentur, wie lange die Hälfte gilt.

Im ersten Jahr kostet der Schutz also 51,42 × 12 = 617,04 Euro, danach 102,83 × 12 = 1.233,96 Euro pro Jahr.

Was du im Ernstfall bekommst

Falls dein Geschäft scheitert oder du die Selbstständigkeit aufgibst, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, berechnet nicht nach deinen tatsächlichen Einkünften, sondern nach einem fiktiven Arbeitsentgelt, das sich nach deiner Qualifikation (in vier Gruppen, von ungelernt bis Hochschulabschluss) richtet. Ein Koch mit abgeschlossener Berufsausbildung fällt typischerweise in eine mittlere Gruppe. Du darfst in der Zeit des Bezugs bis zu 165 Euro im Monat hinzuverdienen. Arbeit unter 15 Stunden pro Woche gilt als Erwerbslosigkeit.

Wann es sich lohnt, wann nicht

Für den Antrag sprichtGegen den Antrag spricht
Du hast vorher lange sozialversicherungspflichtig gearbeitet und fürchtest, dass die Selbstständigkeit nicht trägt.Du bist sicher, dass du dauerhaft Aufträge hast, oder planst ohnehin in eine Anstellung zurück.
Du hast eine Familie, die auf dein Einkommen angewiesen ist.Dein Budget ist so knapp, dass 102,83 Euro im Monat Krankentagegeld oder Haftpflicht verdrängen.
Der halbe Beitrag im Startjahr macht die Entscheidung leicht.Du bist nebenberuflich selbstständig (unter 15 Stunden pro Woche).
Du willst einen Fallschirm für den Fall, dass die ersten Jahre schwierig werden.Du erfüllst die Vorversicherungszeit nicht.

Die Bindung ist lang: Eine Kündigung ist laut Bundesagentur erst nach fünf Jahren Zugehörigkeit möglich, mit drei Monaten Frist. Bei mehr als drei Monaten Zahlungsverzug endet die Versicherung rückwirkend. Wer den Antrag stellt, sollte also fest mit den Beiträgen planen. Nach zweimaligem Leistungsbezug aus demselben Anspruch kannst du dich für dieselbe Selbstständigkeit nicht erneut versichern. Die Beiträge zählen außerdem zu den Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung.

Fazit: Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und die 51 Euro im Startjahr stemmen kannst, ist der Antrag für viele Gründerinnen und Gründer mit Anstellungs-Vorgeschichte eine Überlegung wert. Die Entscheidung muss aber innerhalb der drei Monate fallen, nicht danach.

Selbstständige Fachkraft am Laptop mit Rechnungen und Notizen an einem Tisch
Foto: Vadim Bozhko / Unsplash

Rechtsschutz: sinnvoll, aber nicht zuerst

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Für Selbstständige in der Gastronomie sind drei Konstellationen praxisrelevant: Streit um Zahlungen (ein Betrieb zahlt die Rechnung nicht oder kürzt sie), Streit um den Status (Sozialversicherungsträger oder Zoll prüfen, ob du scheinselbstständig bist), und Streit um Verträge oder Schäden. Beachte bei jedem Tarif:

  • Privater Rechtsschutz deckt gewerbliche Streitigkeiten nicht. Du brauchst einen Tarif mit Firmen- oder Selbstständigen-Rechtsschutz, meist mit Vertrags- und Forderungsbaustein.
  • Wartezeiten. Viele Tarife leisten für Vertragsstreitigkeiten erst nach drei Monaten. Ein Streit, der schon vor Vertragsbeginn absehbar war, ist nie gedeckt.
  • Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, aber wenn die Streitwerte klein sind (ein nicht bezahlter Einsatz von 400 Euro), kommst du mit ihr oft nicht in den Genuss der Leistung.
  • Kosten: Ohne belastbare Quelle nenne ich nur die Größenordnung: Für Selbstständige ohne Mitarbeiter liegt ein Tarif typischerweise im dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr.

Der Rechtsschutz steht auf Rang 8, weil viele Streitigkeiten mit einem schriftlichen Einsatzvertrag, klaren Stornobedingungen und einer Zahlung über die Treuhand gar nicht erst entstehen. Wenn du ausschließlich über Systeme arbeitest, in denen das Geld vorab eingezogen wird, sinkt das Risiko des Zahlungsausfalls.

Was kostet das alles zusammen? Das Musterbudget

Die folgende Tabelle rechnet ein Versicherungsprogramm für drei Einkommensstufen durch. Es handelt sich um ein Modell mit den Annahmen unten, kein Angebot und keine Empfehlung von Tarifen.

Annahmen:

  • hauptberuflich selbstständig, kinderlos, gesetzlich krankenversichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag,
  • Gewinn ist der monatliche Durchschnittsgewinn vor Einkommensteuer,
  • Krankengeld-Wahltarif zu 1,25 % des Gewinns (aus der Spanne 1,0 bis 1,9 %),
  • Haftpflicht, BU und Rechtsschutz als Richtwerte (keine Angebote),
  • BGN-Unternehmerversicherung: 378,50 Euro im Jahr bei Mindestsumme; bei Stufe C eine Versicherungssumme von ca. 60.000 Euro (Beitrag aus den BGN-Angaben hochgerechnet, rund 598 Euro im Jahr),
  • Arbeitslosenversicherung auf Antrag zum vollen Satz (102,83 Euro),
  • Altersvorsorge: Stufe A Mindestbeitrag der Rentenversicherung (112,16 Euro), Stufe B rund 10 % des Gewinns, Stufe C rund 15 %.
Baustein (Euro pro Monat)Stufe A: 2.000 Euro GewinnStufe B: 3.500 Euro GewinnStufe C: 5.000 Euro Gewinn
Krankenversicherung (17,5 %)350,00612,50875,00
Pflegeversicherung (3,6 %)72,00126,00180,00
Betriebshaftpflicht (Richtwert)12,0015,0020,00
Zwischensumme Kern434,00753,501.075,00
Krankengeld-Wahltarif (1,25 %)25,0043,7562,50
Berufsunfähigkeit (Richtwert)60,0080,00110,00
Unfall: BGN freiwillig31,5431,5449,84
Zwischensumme Kern plus Dringend550,54908,791.297,34
Arbeitslosenversicherung auf Antrag102,83102,83102,83
Rechtsschutz (Richtwert)20,0025,0030,00
Altersvorsorge112,16350,00750,00
Gesamt785,531.386,622.180,17
Anteil am Gewinn39,3 %39,6 %43,6 %
Bleibt vor Steuern und Lebenshaltung1.214,472.113,382.819,83

Was die Tabelle zeigt

  1. Kranken- und Pflegeversicherung plus Haftpflicht verschlingen konstant rund 21,5 bis 21,7 % deines Gewinns. Das ist der Teil, der sich nicht verhandeln lässt.
  2. Mit dem Dringend-Paket (Krankengeld, BU, Unfall) steigt die Quote auf rund 26 bis 27,5 %. Das ist die Größenordnung, die du vor Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Lebenshaltung einplanen solltest.
  3. Alles zusammen kostet 39 bis 44 % des Gewinns, wenn du auch Altersvorsorge und Arbeitslosenversicherung einrechnest. Das klingt viel. Es ist auch das, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Anstellung gemeinsam tragen, nur sieht man es nicht so offen.
  4. Bei 2.000 Euro Gewinn ist kaum Luft. Nach 785,53 Euro Versicherungen und den Steuern bleibt für das Leben wenig. Hier ist es legitim, in Stufen zu starten (Kern plus Krankentagegeld plus Haftpflicht) und die anderen Bausteine nachzuholen, sobald der Gewinn wächst. Wichtig: Bei BU und Arbeitslosenversicherung gibt es Fristen bzw. Gesundheitsfragen, die das Verschieben teurer machen.
  5. Die Steuer ist nicht drin. Einkommensteuer, eventuell Umsatzsteuer und Gewerbesteuer kommen obendrauf; Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung senken aber dein zu versteuerndes Einkommen. Wie du das kalkulierst, steht im Stundensatz-Artikel.

Der Zeitplan: Was in welcher Woche zu tun ist

Die Reihenfolge ist wichtiger als die Vollständigkeit. Die folgende Übersicht nennt Fristen, die du nicht verpassen darfst, und das, was in den ersten Monaten Priorität hat:

WannWasWarum
Vor Tag 1Krankenkasse informieren, Versicherungsstatus klären; Haftpflicht abschließenLückenloser Krankenversicherungsschutz; ohne Haftpflicht kein sicherer erster Einsatz
Tag 1 bis 7Anmeldung bei der zuständigen BerufsgenossenschaftFrist: eine Woche (§ 192 SGB VII)
Woche 1 bis 4Krankengeld-Wahltarif oder privates Krankentagegeld prüfen und abschließenKein Schutz, solange nichts vereinbart ist
Monat 1 bis 3Antrag auf Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III) stellenAusschlussfrist: drei Monate
Monat 1 bis 3Befreiung von der Rentenversicherungspflicht prüfen/beantragen, falls § 2 Nr. 9 SGB VI zutrifftFristen beachten, bei der Rentenversicherung nachfragen
Monat 2 bis 6BU-Risikovoranfrage, dann AbschlussGesundheit und Alter zählen; je früher, desto günstiger
Monat 3 bis 6Altersvorsorge starten, auch klein; Rücklage für Kassen-Nachzahlung bildenFrüher Start wirkt stärker als später große Beträge
JahresendeGewinnschätzung bei der Kasse aktualisieren; Steuererklärung vorbereitenNachzahlungen vermeiden
Nach SteuerbescheidEndgültige Beitragsfestsetzung der Kasse prüfenNachforderung oder Erstattung
Gastronomie-Team bespricht vor der Schicht den Einsatzplan in der Küche
Foto: Chi Yim / Unsplash

Checklisten

Checkliste 1: Die ersten vier Wochen

  • Krankenkasse über die Selbstständigkeit informiert; Beitrag und Gewinnschätzung schriftlich festgehalten
  • Entscheidung GKV oder PKV bewusst getroffen (nicht nur nach dem Einstiegsbeitrag)
  • Gewerbliche Haftpflicht abgeschlossen; Tätigkeit „Koch/Service/Bar in fremden Betrieben“ im Vertrag
  • Mietsachschäden, überlassene Sachen, Schlüsselverlust im Angebot geprüft
  • Berufsgenossenschaft angemeldet oder Zuständigkeit geklärt (Frist eine Woche)
  • Krankengeld-Wahltarif oder privates Krankentagegeld geprüft
  • Rücklage für Kassenbeiträge (rund 21 bis 22 % des Gewinns) eingerichtet
  • Liste aller Versicherungen mit Beitrag, Laufzeit, Kündigungsfrist angelegt

Checkliste 2: Innerhalb von drei Monaten

  • Antrag auf Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III) gestellt oder bewusst verworfen
  • Vorversicherungszeit (12 Monate in 30 Monaten) geprüft
  • Rentenversicherungspflicht nach § 2 Nr. 9 SGB VI geprüft; ggf. Befreiungsantrag gestellt
  • BU: anonyme Risikovoranfrage, dann Angebote verglichen
  • Private Unfallversicherung oder BGN-Unternehmerversicherung entschieden
  • Altersvorsorge begonnen, Betrag pro Monat festgelegt
  • Rechtsschutz geprüft (Wartezeit beachten)

Checkliste 3: Vor jedem Vertragsabschluss

  • Brauche ich das wirklich? Steht es in meiner Rangliste?
  • Sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet?
  • Sind Laufzeit, Kündigungsfrist und Beitragsanpassung klar?
  • Wurde mir nur ein Produkt gezeigt oder mehrere zum Vergleich?
  • Wer verdient an der Vermittlung, und wie viel?
  • Habe ich Beratungsprotokoll und Bedingungen schriftlich?

So hilft dir Sunworker

Sunworker ersetzt keine Versicherung und keine Beratung. Partner für Versicherungen sind geplant, aber noch nicht verfügbar; bis dahin findest du bei Sunworker keine Versicherungsprodukte. Was die Plattform für deine Absicherung tun kann, beschränkt sich auf das Drumherum:

  • Du legst dein Profil an und setzt deinen Stundensatz selbst. So kannst du die Kosten für Versicherungen und Vorsorge in den Satz einrechnen. Die Provision beträgt 15 % vom Auftragswert, ab Stufe 2 nur noch 10 %, ab Stufe 3 8 %; Konto und Profil sind kostenlos. Details zu Preisen findest du auf der Preisseite.
  • Der Betrieb zahlt bei der Buchung in die Treuhand; nach dem Check-out wird die tatsächliche Zeit abgerechnet, dann folgen 72 Stunden Clearing und die Auszahlung, sobald die Rechnung vorliegt. Das reduziert das Risiko, Geld hinterherlaufen zu müssen.
  • Bei Absage durch den Betrieb erhältst du eine Ausfallentschädigung: mehr als 48 Stunden vorher keine, 24 bis 48 Stunden 25 %, weniger als 24 Stunden 50 %, nach Beginn oder bei Nichterscheinen 100 %.
  • Die Belege liegen in deinem Konto; es gibt Verbindungen zu Lexware Office und sevDesk sowie einen DATEV-Export, damit deine Versicherungsbeiträge und Einnahmen sauber in die Buchhaltung kommen.
  • Sunworker verleiht niemanden; der Einsatzvertrag kommt direkt zwischen dir und dem Betrieb zustande. Mehrere Auftraggeber stützen deine Selbstständigkeit, sind aber keine Garantie gegen Scheinselbstständigkeit.

Wenn du starten willst, findest du alles unter Für Fachkräfte; das Konto legst du unter Als Fachkraft registrieren an. Hinweise zu Partnern stehen im Bereich Partner, Fragen beantwortet die FAQ und die Hilfe. Wie du mit deinem Profil mehr Einsätze bekommst, erklärt der Artikel Mehr Einsätze als selbstständige Fachkraft.

Häufige Fragen

Welche Versicherungen sind als Selbstständige in der Gastronomie Pflicht?

Gesetzlich zwingend ist die Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kommt die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche. Rentenversicherungspflicht besteht nur in bestimmten Fällen, etwa bei nur einem Auftraggeber (§ 2 SGB VI). Haftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis unverzichtbar und wird von manchen Auftraggebern verlangt. Alle anderen Bausteine sind freiwillig.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige 2026 mindestens?

Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 2026 monatlich 1.318,33 Euro. Bei 14,6 % plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag und 3,6 % Pflege ergibt das rund 278 Euro im Monat, mit Kinderlosenzuschlag rund 286 Euro. Ohne Krankengeldanspruch (14,0 % statt 14,6 %) sind es etwa 270 Euro. Nach oben ist bei rund 1.226 Euro Schluss, weil die Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro beträgt.

Brauche ich als Selbstständige ein Krankentagegeld?

Wenn du vom laufenden Einsatz lebst und Rücklagen für mehrere Wochen fehlen: ja, in den meisten Fällen. Selbstständige haben keine Lohnfortzahlung. Gesetzliches Krankengeld gibt es nur mit entsprechendem Tarif, in der Regel 70 % des versicherten Einkommens, höchstens 135,63 Euro pro Tag. Wie früh die Leistung einsetzt (Tag 15, 22 oder 43), bestimmt Beitrag und Schutz. Wer hohe Rücklagen hat, kann eine längere Karenzzeit wählen.

Reicht die Betriebshaftpflicht für Köche, die in fremden Küchen arbeiten?

Nur wenn die Bedingungen zu deiner Arbeit passen. Standardtarife schließen Schäden an gemieteten, geliehenen oder zur Benutzung überlassenen Sachen oft aus, genau wie Geräte im Betrieb. Prüfe, ob Mietsachschäden, Tätigkeits- und Obhutsschäden, Schlüsselverlust und die Haftung für zubereitete Speisen eingeschlossen sind. Die Tätigkeit sollte wörtlich im Vertrag stehen, die Deckungssumme mindestens drei bis fünf Millionen Euro betragen.

Muss ich mich bei der BGN anmelden und soll ich mich freiwillig versichern?

Neue Unternehmen müssen sich innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ob du als Solo-Selbstständige pflichtversichert bist, hängt von Zuständigkeit und Satzung ab; meist ist die Versicherung freiwillig. Bei der BGN startet sie 2026 bei 378,50 Euro im Jahr (Versicherungssumme 37.968 Euro) mit Verletztengeld ab dem ersten Tag. Sie deckt Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, keine Freizeitunfälle.

Wann muss ich die Arbeitslosenversicherung auf Antrag beantragen?

Spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit; die Frist ist eine Ausschlussfrist. Voraussetzungen: mindestens 15 Wochenstunden Selbstständigkeit und in den letzten 30 Monaten davor mindestens 12 Monate Versicherungspflicht oder direkter Leistungsbezug. Der Beitrag beträgt 2026 monatlich 102,83 Euro, im Startjahr 51,42 Euro. Kündigen kannst du frühestens nach fünf Jahren. Die Minijob-Zeiten zählen nicht.

Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Köche?

Für viele ja, denn Köche werden in eine höhere Risikogruppe eingestuft, und die staatliche Erwerbsminderungsrente ist niedrig und an Voraussetzungen geknüpft. Die Beiträge liegen je nach Alter, Rentenhöhe und Gesundheit grob bei 50 bis über 130 Euro im Monat. Wichtig sind wahrheitsgemäße Gesundheitsangaben, der Verzicht auf abstrakte Verweisung und eine anonyme Risikovoranfrage. Je früher du abschließt, desto günstiger und einfacher.

Muss ich als Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen?

Nicht generell. Pflicht besteht für bestimmte Gruppen, darunter Selbstständige mit im Wesentlichen nur einem Auftraggeber und ohne versicherungspflichtige Mitarbeiter. Existenzgründer können sich auf Antrag bis zu drei Jahre befreien lassen. Der Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,63 Euro im Monat (18,6 % der Bezugsgröße), freiwillig sind mindestens 112,16 Euro möglich. Eine allgemeine Altersvorsorgepflicht ist im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht Gesetz.

Ist die private Krankenversicherung für Selbstständige in der Gastronomie günstiger?

Nicht pauschal. Die PKV ist von Alter und Gesundheit abhängig, nicht vom Gewinn. Junge, gesunde Gutverdiener zahlen oft weniger als in der GKV, bei schwankendem Einkommen, Familie oder Vorerkrankungen ist die GKV meist im Vorteil. Ein Rückweg in die gesetzliche Kasse ist ab etwa 55 Jahren in der Regel nicht mehr möglich. Das Krankentagegeld kommt bei der PKV zusätzlich dazu. Lass dich unabhängig beraten.

Bietet Sunworker Versicherungen an?

Nein. Partner für Versicherungen sind geplant, aber noch nicht verfügbar; Sunworker empfiehlt derzeit keine Anbieter und keine Tarife. Das Konto und das Profil sind kostenlos, die Provision beträgt 15 %, ab Stufe 2 10 %, ab Stufe 3 8 %. Die Zahlung läuft über die Treuhand, Belege liegen im Konto und lassen sich mit Lexware Office, sevDesk oder per DATEV-Export weiterverarbeiten.

Quellen

Alle Quellen wurden im September 2026 abgerufen und geprüft. Soweit Zahlen aus Vergleichs- und Ratgeberportalen stammen, sind sie im Text als Richtwerte gekennzeichnet.

  1. Krankenkassen.de: Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung 2026 – https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/sozialversicherung-rechengroessen-beitragsbemessungsgrenze-versicherungspflichtgrenze/rechengroessen-2026/
  2. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (Stand 29. April 2026) – https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsgemessungsgrenzen-2386514
  3. Bundesgesundheitsministerium: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege
  4. AOK: Krankenkassenbeiträge für Selbstständige – https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/selbststaendige/
  5. Papierkram: Krankenversicherung für Selbstständige, Kosten und Optionen 2026 – https://www.papierkram.de/aktuelles/krankenversicherung-selbststaendige/
  6. Selbststaendig.de: Krankenversicherung für Selbstständige 2026 – https://www.selbststaendig.de/krankenversicherung-selbststaendige
  7. Selbststaendig-pkv.de: Krankenversicherung Selbstständige, Kosten 2026 – https://www.selbststaendig-pkv.de/kosten/kv-kosten-selbststaendige/
  8. DAK-Gesundheit: Krankengeld für Selbstständige – https://www.dak.de/dak/leistungen/krankengeld-selbststaendige_64032
  9. Krankenkasseninfo.de: Wahltarif Krankengeld für Selbstständige – https://www.krankenkasseninfo.de/test/wahltarif-krankengeld-selbststaendige
  10. sevDesk: Krankentagegeld bei Selbstständigen – https://sevdesk.de/ratgeber/gruenden/versicherungen/krankentagegeld/
  11. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 28a SGB III (gültig ab 01.01.2025) – https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-III-28a_ba015840.pdf
  12. Bundesagentur für Arbeit: Antrag auf Versicherungspflichtverhältnis (APV 002) – https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-selbstaendige_ba033620.pdf
  13. IHK Rhein-Neckar: Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – https://www.ihk.de/rhein-neckar/gruendung/existenzgruendung/basisinformationen/versicherungen/arbeitslosenversicherung-939358
  14. Lexware: Freiwillige Arbeitslosenversicherung – https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/freiwillige-arbeitslosenversicherung/
  15. Amtsdeutschland.de: Freiwillige Rentenbeiträge 2026 – https://amtsdeutschland.de/rentenversicherung/freiwillige-beitraege/
  16. sevDesk: Rentenversicherung für Selbstständige 2026 – https://sevdesk.de/ratgeber/gruenden/altersvorsorge/rentenversicherung/
  17. Deutsche Rentenversicherung: Lexikon, Selbständige mit nur einem Auftraggeber – https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/selbstaendige_mit_nur_einem_auftraggeber.html
  18. Deutsche Rentenversicherung: Lexikon, Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag – https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/B/befreiung_von_der_rentenversicherungspflicht_auf_antrag
  19. VGSD: Was steht im Koalitionsvertrag über die Altersvorsorgepflicht? – https://www.vgsd.de/unter-der-lupe-was-steht-im-koalitionsvertrag-ueber-die-altersvorsorgepflicht/
  20. Lohnklar: Rentenversicherungspflicht Selbstständige 2026, Koalitionspläne und aktueller Stand – https://lohnklar.de/blog/rentenversicherungspflicht-selbststaendige
  21. Pandotax: Rürup-Rente 2026, Höchstbetrag für Selbstständige – https://pandotax.de/gruender/rurup-rente-selbststaendige-2026/
  22. BGN: Die Unternehmerversicherung – https://www.bgn.de/unternehmerversicherung/die-versicherung
  23. BGN: Unternehmerversicherung, Fragen und Antworten – https://www.bgn.de/unternehmerversicherung/unternehmerversicherung-fragen-anworten
  24. BGN: Beitragsrechner Unternehmerversicherung – https://www.bgn.de/unternehmerversicherung/beitragsrechner-unternehmerversicherung
  25. BGN: FAQ Beitrag (Mindestbeitrag) – https://www.bgn.de/mitgliedschaft-beitrag/service/faq-beitrag
  26. Selbststaendig.de: Berufsgenossenschaft als Selbstständiger – https://www.selbststaendig.de/wissen/berufsgenossenschaft
  27. IHK Darmstadt: Versicherungsschutz für Betriebe, Selbständige und Freiberufler – https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/gruendung/basisinformationen/vers-2538334
  28. Finanzchecks.de: Betriebshaftpflicht für Köche – https://www.finanzchecks.de/betriebshaftpflichtversicherung/koch
  29. Transparent-beraten.de: Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie – https://www.transparent-beraten.de/betriebshaftpflichtversicherung/arten/gastronomie/
  30. Finanzchef24: Versicherungen für die Gastronomie – https://www.finanzchef24.de/versicherung/gastronomie
  31. BUV-24: Berufsunfähigkeitsversicherung für Köche – https://www.buv-24.de/berufe-bu/koch-bu/
  32. BU-Profi: Berufsunfähigkeitsversicherung Koch – https://www.der-buprofi.de/suche/beratung/wissen/blog/berufsunfaehigkeitsversicherung-koch/
  33. Allianz: Berufsunfähigkeitsversicherung, Kosten und Beitrag – https://www.allianz.de/vorsorge/berufsunfaehigkeitsversicherung/beitrag/
  34. Ihre-Vorsorge.de: Erwerbsminderungsrenten, Anteil psychischer Störungen – https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/erwerbsminderungsrenten-anteil-psychischer-stoerungen-sehr-stabil

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.

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